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Artikel 1 – Allgemein


Für alle Angebote und Verträge, die von uns erstellt bzw. mit Dritten (im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet) geschlossen werden, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

Artikel 2 – Angebote


Alle unsere Kostenvoranschläge sind freibleibend, es sei denn, sie enthalten eine Frist für die Annahme. Sofern ein Kostenvoranschlag ein freibleibendes Angebot enthält und dies angenommen wird, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Tag des Eingangs zu widerrufen.

Artikel 3 – Lieferung


Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten von uns genannte Lieferzeiten niemals als Fixtermin. Daher müssen wir im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung schriftlich vom Auftraggeber in Verzug gesetzt und muss uns eine angemessene Frist zur nachträglichen Lieferung eingeräumt werden. Die Kosten für den Transport vom Auftraggeber zu uns und von uns zum Auftraggeber gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nicht im Vertrag etwas anderes festgelegt ist.

Artikel 4 – Eigentumsvorbehalt


Die Übertragung der Waren erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Begleichung der vollständigen vereinbarten Kaufsumme (oder einer anderen vereinbarten Gegenleistung), wozu auch die Erfüllung dessen gehört, was der Auftraggeber aufgrund der Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen (oder anderer vereinbarter Verpflichtungen) schuldet. Im Falle der nicht (fristgerechten) Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 7 dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber, bleiben die Waren unser Eigentum und sind wir berechtigt, die gelieferten Waren zurück zu nehmen. Dies gilt unbeschadet unserer Vereinbarungen zum Schadenersatz mit dem Auftraggeber aufgrund einer Nichterfüllung des Vertrages, die ihm zuzurechnen ist.

Artikel 5 – Haftung


a. Schäden an der gelieferten Sache, welche die Folge einer uns zuzurechnenden Handlung und/oder Unterlassung ist, kommen für eine Erstattung durch uns in Betracht. In jedem Fall uns nicht zurechenbar sind Schäden, die der Auftraggeber und/oder Dritte infolge eines nicht zurechenbaren Leistungsmangels (höhere Gewalt) erlitten haben, dazu gehören:
1. die fehlende, nicht ordnungsgemäße oder nicht fristgerechte Lieferung durch unsere Lieferanten
2. Krankheit des Personals
3. fehlende Hilfs- oder Transportmittel
4. Feuer
5. Arbeitsniederlegung
6. Verkehrsbehinderungen
7. staatliche Maßnahmen
8. Krieg oder andere Unruhen.
Sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften wir nur für Schäden, die durch uns, durch Personen oder durch Hilfsmittel, derer wir uns bei der Erfüllung des Vertrages bedienen, verursacht wurden. Der Kunde kann im Zusammenhang mit von uns erteilten Empfehlungen, die wir nach bestem Wissen geäußert haben, keinerlei Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.
b. Produkthaftung. 
Sofern wir (gemäß Artikel 6:185 und 6:187 des (neuen) niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) als Produzent angesehen werden müssen, haften wir nur für durch einen Mangel im Produkt verursachten Schaden: a.) durch Tod oder Körperverletzungen oder b.) verursacht von einem Produkt an einer anderen Sache, die üblicherweise für die Nutzung oder den Verbrauch in der Privatsphäre bestimmt ist und vom Geschädigten auch hauptsächlich in der Privatsphäre genutzt oder verbraucht wurde. In diesem Fall muss der Schaden mindestens 750,00 € betragen, um für eine Erstattung durch uns in Betracht zu kommen.
Wir haften nicht für Schäden, die durch einen Mangel in unserem Produkt verursacht wurde, sofern:
A. wir das Produkt nicht in den Verkehr gebracht haben
B. es angesichts der Umstände plausibel ist, dass der Mangel, der den Schaden verursacht hat, zum Zeitpunkt, als wir das Produkt in den Verkehr gebracht haben, noch nicht vorhanden war bzw. dass der Mangel später entstanden ist
C. das Produkt weder für den Verkauf oder für eine andere Form der Verbreitung mit einem wirtschaftlichen Ziel von uns hergestellt wurde, noch im Zusammenhang mit der Ausübung unseres Berufs oder Gewerbes von uns hergestellt oder verbreitet wurde
D. der Mangel eine Folge der Tatsache ist, dass das Produkt in Übereinstimmung mit zwingenden staatlichen Vorschriften hergestellt wurde
E. es aufgrund des Stands des wissenschaftlichen und technischen Wissens zu dem Zeitpunkt, zu dem wir das Produkt in den Verkehr gebracht haben unmöglich war, die Existenz des Mangels zu entdecken
F. der Mangel auf das Design des Produkts, das aus dem von uns hergestellten Rohstoff oder der Komponente besteht, zurückzuführen ist, bzw. auf die Anweisungen, die der Hersteller des Produkts zur Verfügung gestellt hat.
Unsere Haftung wird unter Berücksichtigung aller Umstände reduziert oder aufgehoben, sofern der Schaden sowohl durch einen Fehler im Produkt als auch durch das Verschulden des Geschädigten oder einer Person, für die der Geschädigte haftet, verursacht wurde.
c. Wir haften nicht für jegliche andere als die oben genannten, vom Auftraggeber und/oder von Dritten erlittene Schäden, auch nicht für Folgeschäden unabhängig von ihrer Bezeichnung und Art, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.
Wir haften in keinem Fall über den Rechnungswert der gelieferten Waren, durch die der Käufer einen Schaden erlitten hat, hinaus. Der Auftraggeber stellt uns von allen Haftungsansprüchen Dritter auf der Grundlage einer Haftung unabhängig vom Grund frei.

Artikel 6 – Reklamationen

  • Reklamationen über von uns gelieferten Waren müssen uns spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach unserer Lieferung, jedoch immer unverzüglich nach Feststellung der vermeintlichen Mängel mitgeteilt werden.
  • Reklamationen, die nach der im ersten Satz genannten Frist eingereicht werden und Reklamationen in Bezug auf Waren, die der Auftraggeber verwendet, bearbeitet oder verändert hat, werden nicht bearbeitet.
  • Wird die Reklamation als begründet bewertet, dann besteht die Entschädigung nach unserem Ermessen entweder in der kostenlosen Ersatzlieferung der Ware oder in der Erstattung des Rechnungsbetrages der Ware.
  • Die hier formulierten Bestimmungen zu Reklamationen berühren nicht die Bestimmungen in Artikel 5 zu unserer Haftung.

Artikel 7 -Bezahlung

Die Bezahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Im Falle der ausbleibenden oder nicht vollständigen Bezahlung innerhalb dieser Frist befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen im Verzug.
Ist die Bezahlung nicht innerhalb der Frist (in voller Höhe) bei uns eingegangen, dann hat der Auftraggeber auch ohne Inverzugsetzung:
1. ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung Zinsen in Höhe von 3 % pro Monat über den noch ausstehenden Rechnungsbetrag zu zahlen
2. uns alle im Zuge der Beitreibung von uns verursachten Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu erstatten. Die außergerichtlichen Kosten werden gemäß dem Kalkulationsschema für Rechtsanwaltshonorare berechnet
3. für überfällige Zinsen nach Ablauf eines Jahres, in dem diese Zinsen vom Auftraggeber geschuldet werden, ebenfalls Zinsen in Höhe von 3 % zu zahlen.
4. Jede Bezahlung durch den Auftraggeber dient in erster Linie zur Deckung der Kosten und danach der Zinsen, anschließend der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn der Auftraggeber angibt, dass sich die Zahlung auf eine andere Rechnung bezieht.
5. Die Bezahlung muss bar an unsere Anschrift bzw. per Überweisung auf ein von uns benanntes Bank- oder Girokonto erfolgen.
6. Es ist dem Auftraggeber ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet, seine Zahlungsverpflichtung uns gegenüber auf jegliche Weise zu verrechnen bzw. auszusetzen.
7. Wir sind jederzeit auch nach dem Abschluss eines Vertrages berechtigt, (weitere) Sicherheiten im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers zu verlangen. Werden diese Sicherheiten nicht gestellt, dann haben wir das Recht, den/die mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag/Verträge als aufgelöst zu betrachten, ohne zum Schadenersatz verpflichtet zu sein bzw., nach unserem Ermessen, dessen/deren Erfüllung auszusetzen, bis die Sicherheiten gestellt wurden.

Artikel 8 – Risiko

  • Das Risiko für die Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren durch uns auf den Auftraggeber über. Das Risiko liegt beim Auftraggeber, sofern die Waren bereitgestellt wurden und/oder bei uns gelagert werden, es sei denn, die nicht erfolgte Lieferung ist uns zuzurechnen.
  • Sofern sich bei der Lieferung der Waren herausstellt, dass diese beschädigt sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, vom Transporteur vor der Annahme ein Schadensprotokoll erstellen zu lassen. Wird dies nicht gemacht, können wir keinerlei Haftung akzeptieren.

Artikel 9 – Anwendbares Recht

Unter Berücksichtigung der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unbeschadet dieser Bestimmungen, gilt für alle unsere Verträge ausschließlich das niederländische Recht, das im Königreich innerhalb Europas anwendbar ist.

Artikel 10 – Beilegung von Rechtsstreitigkeiten


Alle Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund oder anlässlich eines Vertrages im Sinne dieser Geschäftsbedingungen entstehen sollten sowie aufgrund oder anlässlich von Verträgen, die aus derartigen Verträgen folgen, werden bei dem in Almelo zuständigen Gericht anhängig gemacht. Dies gilt nicht, wenn wir es vorziehen, den Rechtsstreit vor das für den Firmen- oder Wohnsitz des Auftraggebers zuständige Gericht zu bringen. Eine Abweichung von diesen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, sofern wir dies schriftlich und ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbaren.

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